Anspruch des Vermieters auf Mietkaution
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.2018 – 5 U 1323/17, GE 2018, 1149
Der Vermieter hat so lange einen Anspruch auf Zahlung der Mietkaution, wie ihm aus dem beendeten Mietvertrag noch Ansprüche gegen den Mieter zustehen, da die Kaution ihren Rechtsgrund letztlich in der Sicherungsabrede findet. Der Anspruch erlischt erst, wenn feststeht, dass aus dem Mietverhältnis keine Ansprüche gegen den Mieter mehr bestehen.