Fristlose Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung
Zahlt der Mieter trotz vorangegangener Abmahnung wiederholt eine Miete unpünktlich, so kann zwar eine fristlose bzw. ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, doch ist dann auch der Grund der Verzögerung (Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes) zu berücksichtigen, vor allem wenn das Mietverhältnis schon lange besteht. Das hat dann zur Folge, dass das Vertrauen des Vermieters in eine vertragsgemäße Zahlungsmoral nicht nachhaltig erschüttert sein muss und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Zukunft zu erwarten sein kann.
LG Berlin, Urteil vom 16.09.2014,Das Grundeigentum 2014, 1652