Einseitiger Verzicht des Mieters auf sein ordentliches Kündigungsrecht
BGH, Urteil vom 12.11.2008, WuM 2009, 44
Ein einseitiger Verzicht des Mieters auf sein ordentliches Kündigungsrecht, welcher durch die Gewährung von Vorteilen kompensiert wird, benachteiligt diesen unangemessen und ist unwirksam.