Rechtsanwaltskosten

Investition in Ihr Recht | Entlastung statt Belastung


V o r  Mandatserteilung lege ich Ihnen sämtliche Kosten offen, so wissen Sie vorab, was auf Sie zukommt und wie hoch ein Prozesskostenrisiko ist.

N a c h  Mandatserteilung kümmere ich mich um Ihre Angelegenheit und Ihr Recht. Nach Durchsicht und Besprechung der Einzelheiten, vertrete ich Sie und halte Ihnen den Rücken frei.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden die Anwaltshonorare geregelt. Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwerts. Gebühren sind der Höhe nach sowie in der Anzahl  auch durch das RVG festgesetzt. Details zum RVG siehe Beiblatt zum Herunterladen:

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Prozesskostenhilfe (PKH)

Die Prozesskostenhilfe garantiert jedem den gleichen Zugang zum Recht, wie es im Grundgesetz festgelegt ist.
Jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

PDF mit Details zur PKH, Download:

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PDF Antragsformular der PKH zu Download:
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Rechtsschutz

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden Kosten für anwaltliche Tätigkeit sowie auch die Prozesskosten, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung übernommen.
Mit der Rechtsschutzversicherung muss die Kostenübernahme abgeklärt werden. Gerne übernehme ich das für Sie.

Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung zur Klärung rechtlicher Fragen und erster Lösungsansätze entsteht eine durch das RVG geregelte Erstberatungsgebühr. Für eine Erstberatung verlange ich € 275,00 inkl. ges. MwSt.
Werde ich im Anschluss an die Erstberatung durch Sie mandatiert, wird die Gebühr selbstverständlich angerechnet.

Honorarvereinbarung

Abweichend zum RVG ist es möglich, eine Honorarvereinbarung zu schließen.
Sinnvoll ist eine Honorarvereinbarung besonders dann, wenn es sich um eine schwierige oder aufwendige Rechtssache handelt oder der Streitwert sehr hoch ist.
Gerne können wir die für Sie günstigste Abrechnungsmöglichkeit in einem persönlichen Gespräch abklären.

Kanzleivertrag

Im Rahmen eines Kanzleivertrages kann ich auf Wunsch die ständige Betreuung für Sie übernehmen.
Die Kosten für eine ständige Rechtsberatung können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Zu guter Letzt

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob überhaupt Kosten für Sie entstehen.
Im Falle des Obsiegens werden die Kosten dem Gegner auferlegt.

In den allermeisten Fällen kann das Kostenrisiko bereits vorab gut eingeschätzt werden.
Rufen Sie mich doch einfach an, ich bin gerne dazu bereit, das Kostenrisiko mit Ihnen unverbindlich zu besprechen.

Vertretung/Kollisionsprüfung

Ich möchte Sie bitten, mir den Antragsgegner vor Mandatierung mitzuteilen, da ich Sie nur beraten und vertreten kann, wenn ich die Gegenseite noch nicht vertrete.