Fristlose Kündigung unwirksam – Urteil vom 10.10.2018
Fristlose Kündigung unwirksam bei Ablehnung „Home-Office“ Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018 – 17 Sa 562/18 Arbeitnehmer lehnt Tätigkeit im „Home-Office“ ab – Fristlose Kündigung unwirksam: Der Arbeitgeber bot dem Arbeitnehmer nach einer Betriebsschließung an, seine Tätigkeit im „Home-Office“ zu verrichten. Da der Arbeitnehmer hierzu nicht bereit war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund […]