Beiderseitiger Kündigungsausschluss zwischen Vermieter und Mieter
BGH, Urteil vom 16.07.2009, NZM 2009, 631
Im Rahmen eines Wohnraummietvertrages kann ein beiderseitiger Kündigungsausschluss zwischen Vermieter und Mieter im Wege einer Formularklausel für die Dauer von bis zu vier Jahren, durch Individualvereinbarung sogar auch noch länger vereinbart werden.