Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrags
Die Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrags wurde von den Gerichten in der Vergangenheit als rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam angesehen. Der BGH sieht dies nunmehr als zu pauschal an und hat entschieden, dass eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.
Es ist daher in jedem Fall zu klären, ob der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags den baldigen Eigenbedarf absehen konnte.
BGH- Urteil vom 20. März 2013, AZ: VIII ZR 233/12 in NZM 2013, 419
Sehen Sie dazu auch das Urteil vom: 04.02.2015 – Eigenbedarfskündigung schon nach 2 Jahren Mietzeit