Anwalt für Kündigungen in München
Spezialist für Arbeitsrecht|Faire Abwicklung|Gutes Betriebsklima
Als Ihr Fachanwalt für alle Themen rund um die Kündigung im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie umfassend außergerichtlich sowie engagiert vor Gericht.
Die Kündigung im Arbeitsrecht…
ist meistens eine heikle Angelegenheit mit vielen Begleitumständen und Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht.
Ich verfüge in diesem Bereich über umfangreiche Erfahrungswerte, auf die Sie als Mandant zurückgreifen können.
Das gilt gleichermaßen für die:
- Vorbereitung von Kündigungen für Arbeitgeber (Arbeitgerkündigung)
- Abwehr von Kündigungen für Arbeitnehmer (Kündigungsschutz)
- Außerordentliche / Fristlose Kündigung (z.B. Verdachtskündigung)
- Ordentliche Kündigung:
– Änderungskündigung
– Betriebsbedingte Kündigung
– Personenbedingte Kündigung
– Verhaltensbedingte Kündigung
Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Daraus profitieren meine Mandanten, die Kenntnis der gegensätzlichen Perspektiven ist immer von Vorteil.
Strategie und Taktik können so optimal auf das vorliegende Mandat ausgerichtet werden.
Eine rechtliche Zusammenfassung können Sie hier finden: Kündigungen in Bezug auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Informationen zur Kündigung für Arbeitnehmer:
Kündigung des Arbeitsplatzes
Je nach Lage und Ihrem Wunsch angepasst versuche ich Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und Ihre Weiterbeschäftigung zu sichern.
WICHTIG: Eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt gerichtlich angegriffen werden!
Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz wirksam, unabhängig davon, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Ein Versäumen der Frist nimmt Ihnen dann die Möglichkeit sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen.
Auflösung – Abfindung – Arbeitszeugnis
Sollte der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes nicht möglich oder nicht gewünscht sein, stimme ich das Vorgehen auf eine maximale Abfindung und ein bestmögliches Arbeitszeugnis ab.
Die Gestaltung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses wird dabei auf sofortigen Erhalt von Arbeitslosengeld ausgerichtet (d.h. ohne Sperrzeiten für Sie).
Rechtliche Prüfung Aufhebungsvertrag
Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.
Aufhebungverträge bieten ebenso viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie unerwünschte Rechtsfolgen.
Durch meine Beratung gehen Sie kein Risiko ein und schützen sich nicht nur selbst, sondern schöpfen die Ihnen zustehenden Möglichkeiten in vollem Rahmen aus.
Abmahnungen
Häufig im Arbeitsrecht sind Abmahnungen durch den Arbeitgeber.
Die Abmahnung eines Arbeitnehmers in einem festen Arbeitsverhältnis wird oft als vorbereitende Maßnahme mit Kündigungsfolge eingesetzt und ist daher von ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen.
Im Falle einer Abmahnung ist es unbedingt notwendig, sich dagegen zu wehren. Ein Anwalt als juristischer Ratgeber ist daher häufig eher Schlichter.
Weitere Informationen zu Abmahnungen.
Informationen zum Kündigungsrecht für Arbeitgeber
Ihren Arbeitgeberpflichten stehen ebenso umfangreiche Rechte gegenüber.
Zur Vermeidung von wirtschaftlich riskanten Auseinandersetzungen, sind vorausschauende Formulierungen in Arbeitsverträgen unabdingbar.
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
Rechtlich gesicherte Arbeitsverträge stellen von Anfang an eine gesunde Basis für ein Arbeitsverhältnis dar und schützen vor unangenehmen Rechtsfolgen.
Unter Berücksichtigung der Gesetzgebung sowie der laufenden Rechtsprechung überprüfe und überarbeite ich Ihre bestehenden Vertragsentwürfe oder erstelle diese komplett neu.
Dabei kann es sich um
– einen normalen Arbeitsvertrag
– einen befristeten Arbeitsvertrag
– einen Aufhebungsvertrag
– einen Änderungsvertrag
– oder um Wettbewerbsverbote
handeln.
Als Anwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Punkte, auf die es bei einem Beschäftigungsverhältnis ankommt.
Abwendung von Arbeitsgerichtsprozessen
Unter Einsatz von Führungs- und Sanktionsmitteln lassen sich Prozesse vor dem Arbeitsgericht häufig abwenden.
Als Anwalt stehe ich gerne für Mitarbeitergespräche zur Verfügung oder an Ihrer Seite.
Ermahnungen, Abmahnungen oder schriftliche Aufforderungen sind ein geeignetes Instrument zur Vermeidung von Prozessen vor dem Arbeitsgericht.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, wird Ihre Rechtsposition durch die Ausschöpfung aller außergerichtlichen Mittel erheblich gestärkt.
Unternehmen mit Betriebsrat
Gehört Ihr Unternehmen zu der Gruppe, in der ein Betriebsrat gewählt werden kann, gilt es Ihren rechtlichen Handlungsspielraum genau zu kennen. Zur Meidung unnötiger Auseinandersetzungen macht es von Fall zu Fall Sinn, den Betriebsrat in Ihre Entscheidungen mit einzubeziehen.
Das Kündigungsschutzgesetz sieht umfangreichen Schutz vor und erschwert eine Kündigung.
Die notwendigen Voraussetzungen für fristlose oder auch sozialungerechtfertigte Kündigung aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen samt der jeweils einzuhaltenden Verfahrens- Frist- und Formvorschriften sind mir bekannt.
Langwierige Arbeitsgerichtsprozesse lassen sich so gewinnen oder von vornherein unterbinden, was noch sehr viel besser ist.