Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Fristlose Kündigung – rechtswidriger Waffenbesitz

Fristlose Kündigung im Mietrecht bei rechtswidrigem Besitz einer Waffe

LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.06.2018 – 65 S 54/18, GE 2018, 1060
Verwahrt ein Mieter rechtswidrig eine Waffe samt Magazin mit Munition in der von ihm angemieteten Wohnung, verstößt er besonders schwerwiegend gegen seine vertraglichen Obhutspflichten und stört damit zugleich den Hausfrieden so nachhaltig, dass die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist.

nachzulesen in:

https://openjur.de/u/2254983.html

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