Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung
Mit Urteil vom 14.09.2011 – Az. VIII ZR 301/10 – entschied der BGH, dass eine fristlose Kündigung des Vermieters zulässig ist, sofern bei mehrfach unpünktlichen Mietzahlungen der Mieter vom Vermieter deswegen abgemahnt wurde und er dennoch erneut unpünktlich zahlt. Nach der Abmahnung reicht bereits eine weitere unpünktliche Zahlung, um eine fristlose Kündigung erklären zu können. Nach BGH steht dem auch nicht entgegen, dass der Vermieter vor der Abmahnung die verspäteten Zahlungen eine Zeitlang nicht beanstandet hatte.
Sehen Sie dazu auch das Urteil vom: 21. Oktober 2009 Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Sozialamt