Keine Altersdiskriminierung bei Staffelung von Kündigungsfristen wegen Dauer der Betriebszugehörigkeit § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach § 622 Abs. 1 BGB verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers in mehreren Stufen.
Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung jedoch nicht. Diese Verlängerung verfolgt nur das rechtmäßige Ziel, länger beschäftigten und damit betriebstreuen, typischerweise älteren Arbeitnehmern dadurch einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 18.09.2014 – 6 AZR 636/13