Kaution – aus Vermietersicht
Mietkaution
Bei dem Thema Mietkaution gibt es in der Regel 3 Beratungssituationen:
- Ihr Mieter ist eingezogen und hat aber inzwischen trotz mehrfacher Mahnungen die Kaution immer noch nicht bzw. nur zum Teil bezahlt
- er ist inzwischen ausgezogen und verlangt nun die Kaution zurück, obwohl die Wohnung in einem schadhaften Zustand zurückgelassen wurde, oder aber
- er hat schon vorab sämtliche Mieten einbehalten und diese mit der Kaution verrechnet, obwohl er diverse Schäden verursacht oder die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat.
Wurde die Kaution nicht bzw. nicht voll bezahlt, so stellt sich die Frage kann dem Mieter schon gekündigt werden oder wie kann man ihn zur schnellen Zahlung bewegen. Hier zu berate ich Sie eingehend und zeige Ihnen alle Varianten auf, damit die für Sie sinnvollste Lösung erreicht werden kann, notfalls mittels Klage.
Wurde die Wohnung beschädigt zurückgelassen, so zeige ich Ihnen auf, was im Einzelnen zu tun ist, damit Sie innerhalb der seit Auszug laufenden Verjährungsfrist sämtliche Ihrer Ansprüche in voller Höhe durchsetzen können und wie die Kaution zu verrechnen bzw. wann und in welcher Höhe ein eventueller Restbetrag auszuzahlen wäre.
Gleiches gilt bei eigenmächtigem Mieteinbehalt und Verrechnung der Kaution. Hier gibt es für den Vermieter auch nach Auszug die Möglichkeit auf Zahlung der Kaution zu klagen.
Ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall vorliegt und wirtschaftlich auch Sinn macht, dazu berate ich Sie gerne.