Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Sollte bei einer Eigenbedarfskündigung der Eigenbedarf nur vorgetäuscht sein, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen und nach dessen Auszug anstatt der im Kündigungsschreiben genannten Person ein ganz anderer Mieter, der nicht unter die für den Eigenbedarf begünstigten Personen fällt, in die Wohnung einziehen, dann kann der gekündigte Mieter von dem Vermieter Schadenssersatz verlangen. Dies gilt sogar dann, wenn die Parteien zuvor einen Vergleich geschlossen haben, worin der Mietvertrag deswegen aufgehoben worden war.
BGH- Urteil vom 10.06.2015, VIII ZR 99/14
Sehen Sie dazu auch das Urteil vom: 04.02.2015 – Eigenbedarfskündigung schon nach 2 Jahren Mietzeit