Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe

Staffelmietvertrag mit individualvertraglich vereinbarter Dauer über einen Kündigungsverzicht

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BGH, Urteil vom 03.05.2006, NZM 2006, 579
Ist in einem Staffelmietvertrag die individualvertraglich vereinbarte Dauer über einen Kündigungsverzicht des Mieters länger, als die nach § 557 a III BGB zulässige Dauer von vier Jahren, so ist der Kündigungsverzicht nach § 557 a IV BGB zwar nicht insgesamt, aber insoweit unwirksam, als seine Dauer den Vierjahreszeitraum übersteigt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Januar 2006 – VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059 = WuM 2006, 152).

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